Ein Fahrtenbuch dient in der Regel dem Nachweis der gefahrenen
Kilometer für private, betriebliche und / oder steuerliche Zwecke.

Bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen ist es die einzige
Möglichkeit, die oftmals viel zu teuere 1% Pauschalversteuerung zu umgehen. Seit
dem 1. Januar 2006 ist es für Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
Handwerker sogar die einzig sinnvolle Lösung um den "steuerlichen
Vorteil" der 1 % Methode genießen zu können. Dies gilt sowohl für
Neuwagen als auch für gebrauchte Fahrzeuge. Die 1 % Pauschalversteuerung kann
eine kostspielige Angelegenheit sein. Besonders hochwertige Kfz,
schlagen mit der Pauschalbesteuerung Monat für Monat gewaltig zu Buche. Rechnet
man das hoch auf ein ganzes Jahr, kann man durch das Führen eines
Fahrtenbuches einen beträchtlichen Betrag sparen. Möchten Sie für Ihren
speziellen Fall eine annähernde Berechnung durchführen, schauen Sie bitte auf
unsere Berechnungsseite. Diese
Berechnungen dienen jedoch nur als Orientierungshilfe und
sind keine Gewähr. Für präzise Berechnungen in Ihrem konkreten Fall wenden Sie
sich bitte an Ihren Steuerberater.
Das Einsparungspotential durch den regulären Gebrauch eines
Fahrtenbuches kann sich bis zu
einigen Tausendern pro Jahr summieren. Abhilfe
schafft hier ein Fahrtenbuch, das handschriftlich geführt werden kann.
Allerdings sollte man dabei sehr genau und akribisch vorgehen. Die
komfortablere Variante nennt sich
TravelControl und
funktioniert vollautomatisch.
Diese Vorteile bietet Ihnen unser elektronisches
Fahrtenbuch TravelControl?
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TravelControl
Hotline 01520 19 065 04 |